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Die Vermieterbescheinigung ist wieder da

Die Vermieterbescheinigung ist wieder da –was Sie nun beachten müssen und warum

Was bereits vor Jahren abgeschafft wurde ist seit dem 1.11.2015 wieder Pflicht.

Die Vermieterbescheinigung ist zurück – so will es das neue Meldegesetz. Viele wissen dies noch nicht. Damit Sie sich einen zweiten Gang zu Ihrem zuständigen Amt sparen haben wir das Wichtigste nochmal zusammengefasst:

  1. Wofür ist die Bescheinigung und was muss drin stehen?

Vor der Änderung des Meldegesetzes war es ohne weiteres möglich sich bei einem Bekannten oder Familienmitglied anzumelden um den einen oder anderen kommunalen Vorteil zu genießen.

War das Abitur in Schleswig-Holstein schwerer war es so kein Problem sich in Hamburg anzumelden und dort unter leichteren Bedingungen seinen Schulabschluss zu machen. Gleichwohl konnten sich auch Kriminelle besser verstecken.

Damit ist jetzt Schluss – wo Sie nicht tatsächlich wohnen können Sie sich nicht anmelden.

Die Vermieterbescheinigung muss folgende Angaben beinhalten:

  • Name und Anschrift des Vermieters = Wohnungsgeber oder einer von ihm beauftragten Person
  • Handelt es sich um einen Einzug oder Auszug? Datum nicht vergessen
  • Anschrift der Wohnung
  • Namen der meldepflichtigen Personen
  • Datum und Unterschrift des Vermieters

Wichtig zu wissen:

Ist der Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands muss die Bescheinigung mit Einzugsdatum vom neuen Vermieter ausgestellt werden.

Möchten Sie ins Ausland ziehen lassen Sie sich die Bescheinigung von Ihrem alten Vermieter ausstellen mit dem Datum des Auszugs.

Einen Vordruck dazu finden Sie hier

  1. Fristen:

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden. Dafür brauchen Sie diese Bescheinigung und natürlich Ihren Personalausweis.

Gerade nach einem stressigen Umzug gerät so manches gerne in Vergessenheit. Deshalb unser Tipp:

Lassen Sie sich also am besten mit der Unterschrift des Mietvertrages gleich die notwendige Vermieterbescheinigung ausstellen. Was Sie schon haben können Sie nicht mehr vergessen zu besorgen.

Wenn sich Ihr Vermieter sträubt können Sie ihn freundliche daran erinnern, dass er dazu verpflichtet ist Ihnen diese Bestätigung auszustellen.

Die Gesetzesgrundlagen finden Sie hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/bmg/

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