Umzugsversicherung

Umzugsversicherung

Trotz höchster Sorgfalt können auch wir Schäden nicht zu 100% ausschließen. Hier erfahren Sie kurz und knapp wissenswertes über das Thema Umzug, Haftung und Transportversicherung.

Ihr Hausstand ist immer in Höhe der gesetzlichen Grundhaftung (näheres dazu in unseren Haftungsbedingungen) abgesichert.

Beispiel: Wir ermitteln bei unserer Besichtigung ein Volumen von 35 Kubikmetern. Die Grundhaftung ist in dem Fall auf 21.700€ begrenzt, der Höchstwert den Sie im Fall eines Totalschadens Ihres Hausstandes erhalten würden.

Die Grundhaftung

  • berücksichtigt immer nur den Zeitwert Ihres Hausstandes.
  • greift nicht bei Schäden, die entstehen wenn Sie Ihren Hausstand selber verpacken (Stichwort Umzugskartons selber packen).
  • greift nicht bei Schäden, die durch unabwendbare Ereignisse entstehen (z.B. Blitzeis).

Unser Tipp: Ermitteln Sie für sich selber vor dem Umzug den Wert Ihres Hausstandes, inklusive aller Inhalte wie Kleidung etc. (hilfreich: Rechnungen, evtl eine aktuelle Hausratversicherung).

Sie haben festgestellt, dass Ihr Hausstand viel  mehr wert ist als die Grundhaftung festlegt?

Dann haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

  • Sie lassen die Differenz zwischen Grundhaftung und Ihrem ermittelten Wert durch eine kostenpflichtige Höherversicherung zum Zeitwert abdecken
  • Sie schließen über den von Ihnen ermittelten Wert eine Transportversicherung ab.

Die Transportversicherung

  • kann auch zum Neuwert abgeschlossen werden
  • greift bis zur Höhe des von Ihnen ermittelten Wertes, also weiter als die Grundhaftung
  • greift auch bei Schäden die durch unabwendbare Ereignisse entstehen

Wichtig zu wissen:

Sowohl bei der Grundhaftung als auch bei der Transportversicherung gibt es immer nur den materiellen Schaden, niemals den immateriellen Schaden ersetzt.

Deshalb unser Hinweis: Haben Sie Dinge die für Sie besondere Erinnerungen haben, aber keinen wirklichen finanziellen Wert? Teilen Sie uns dies unbedingt vorher mit, damit wir gemeinsam eine Lösung für einen schadenfreien Transport dieser Stücke finden

Und die Fristen nicht vergessen:

Die meisten kennen das zumindest aus dem Bekanntenkreis: umgezogen, Kratzer oder andere Schäden festgestellt, nach 3 Tagen dem Unternehmen mitgeteilt, der Schaden wurde abgelehnt und der Ärger ist groß.

Damit es Ihnen im Schadenfall nicht auch so ergeht denken Sie daran, dass Sie ersichtliche Schäden spätestens am nächsten Tag schriftlich melden. Am Einfachsten ist es, wenn Sie sich nach dem Entladen und Stellen der Möbel mit unseren Jungs in Ruhe die Möbel ansehen und Auffälligkeiten direkt auf dem Arbeitsschein vermerken lassen. Fällt Ihnen hinterher noch etwas auf dann schicken Sie uns spätestens am nächsten Tag bitte eine e-mail. Telefonische Schadenmeldungen reichen nicht aus.

Für die Meldung von verdeckten Schäden haben Sie eine längere Frist von 14 Tagen.

In aller Kürze:

Wenn Sie sich auch aus versicherungstechnischer Sicht entspannt zurück lehnen möchten kann Ihnen eine Umzugsversicherung zum Neuwert vielleicht weiter helfen.

Sie sind sich nicht sicher was Sie möchten, wünsche weitere Informationen oder möchten wissen was die Versicherung kostet?

Rufen Sie uns gerne an – wir helfen Ihnen bei der Entscheidungsfindung